Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Dortmunder DEW21 Museumsnacht wird von den Kulturbetrieben der Stadt Dortmund (Veranstalterin) in Zusammenarbeit mit den Veranstaltungsorten (Mitveranstalter*innen) durchgeführt. Mit der Bestellung bzw. dem Erwerb des KombiTickets zur DEW21 Museumsnacht
akzeptiert die*der Besucher*in die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Zugangsregelungen mit dem DEW21 Museumsnacht-Ticket
Die*der Inhaber*in des DEW21 Museumsnacht-Tickets erhält während des Veranstaltungszeitraums
freien Zugang zu den Veranstaltungsorten der DEW21 Museumsnacht und zu den Sonderbussen sowie zum VRR-Regelangebot (VRR: am 21.09.2024 ganztägig und bis 7.00 Uhr des Folgetages). Sollte wegen Überfüllung eines Veranstaltungsortes oder Busses der*dem Inhaber*in des DEW21 Museumsnacht-Tickets der Zutritt verweigert werden, so hat diese*r keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Ticketpreises. Bei Überfüllung eines Veranstaltungsortes bzw. eines Busses erhält die*der Inhaber*in des DEW21 Museumsnacht-Tickets erst dann Zutritt, wenn wieder Raum vorhanden ist. Im Hinblick auf den Service zur Nutzung des o.g. VRR-Regelangebotes besteht zwischen der*dem Kundin*Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen der dem VRR zugehörigen Verkehrsunternehmen gelten. Die Eintrittskarte bzw. das Kontrollarmband darf im Rahmen der Dortmunder DEW21 Museumsnacht nur von ein und derselben Person benutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Teilnahme an den Programmangeboten ist nur möglich gegen Vorlage eines Tickets der DEW21 Museumsnacht. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich fünf Jahren dürfen die Veranstaltung kostenfrei, jedoch nur in Begleitung einer*eines Erwachsenen mit einem DEW21 Museumsnacht-Ticket besuchen.
2. Haftung durch die Veranstalterin
Die Haftung der Veranstalterin für sonstige Schäden, die weder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrühren und auf einer nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin oder ihrer gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilf*innen beruhen, wird ausgeschlossen. Für Verlust, Untergang oder Beschädigung mitgeführter oder mitgebrachter Gegenstände übernimmt die Veranstalterin keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalterin oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilf*innen. Im Übrigen haftet die Veranstalterin nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Programmabläufe und -änderungen
Die Veranstalterin hat keinen Einfluss auf die Öffnungszeiten an den beteiligten Veranstaltungsorten sowie auf Programmabläufe und -änderungen. Die Angaben in dieser Broschüre erfolgten mit größter Sorgfalt. Dennoch kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben (auch bei den Internetinhalten) keine Gewähr sowie für Satz- und Druckfehler keine Haftung übernommen werden; Programmänderungen bleiben vorbehalten. Bei Änderungen des Ablaufs einer oder einzelner Veranstaltung/en sowie Absage eines Veranstaltungsortes oder einzelner Veranstaltungen der DEW21 Museumsnacht besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Ticketpreises. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Veranstaltung durch höhere Gewalt oder andere Ereignisse (wie z.B. Unwetter, Pandemie o.ä.), die die Veranstalterin/die Mitveranstalter nicht zu vertreten haben, im Ablauf geändert oder abgebrochen werden muss oder ausfällt. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise in der Tagespresse und auf der Internetseite dortmunderdewmuseumsnacht.de.
4. Verlust und Lesbarkeit der Tickets
Werden DEW21 Museumsnacht-Tickets der*dem Besucher*in bei Bestellungen im Internet übersandt, so trägt die Veranstalterin das Versandrisiko. Die*der Besucher*in hat dafür Sorge zu tragen, dass der auf dem Ticket befindliche QR- bzw. Bar-Code gescannt werden kann und nicht durch Knicke oder andere Gründe beschädigt oder verdeckt wird. Die Veranstalterin ist für den Fall, dass die*der Karteninhaber*in ein DEW21 Museumsnacht-Ticket oder ein DEW21 Museumsnacht-Ticketarmband verliert, nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
5. Umtausch und Rückgabe der Tickets oder Ticketarmbänder
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch der Tickets oder Ticketarmbänder. Dies gilt nicht, sollte die Dortmunder DEW21 Museumsnacht vor Veranstaltungsbeginn durch die Veranstalterin abgesagt werden. In diesem Fall erhält die*der Karteninhaber*in des DEW21 Museumsnacht-Tickets den Eintrittspreis bei Rückgabe des Tickets oder Ticketarmbands innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltungstermin bei der Vorverkaufsstelle, bei der sie*er das Ticket erworben hat, zurückerstattet.
6. Verbot von kommerziellen Ton- und Bildaufnahmen
An den jeweiligen Veranstaltungsorten dürfen für kommerzielle Zwecke keinerlei Tonbandgeräte,
Film-, Foto- oder Videokameras für Ton- oder Bildaufnahmen benutzt werden.
7. Datenschutzhinweise
Jede*r Besucher*in willigt darin ein, dass die Veranstalterin – ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein –, berechtigt ist, Bild- und Tonaufnahmen zu erstellen und/oder durch Dritte erstellen zu lassen, diese zu vervielfältigen, zu senden und in jeglichen audiovisuellen Medien zu nutzen und/oder durch Dritte vervielfältigen, senden und nutzen zu lassen. Diese Rechte gelten räumlich und zeitlich unbegrenzt. Wir weisen die Besucher*innen ausdrücklich darauf hin, dass die Veranstaltung fotografisch und per Video dokumentiert wird und die Besucher*innen abgelichtet werden könnten. Bei allen Bild- und Tonaufnahmen steht die Veranstaltung im Vordergrund. Während der Veranstaltung können Foto-, Ton- und Videoaufnahmen vom Veranstaltungsprogramm sowie von Besucher*innen erstellt werden, die an dem Programm teilnehmen oder diesem beiwohnen. Diese Aufnahmen werden genutzt, um die Veranstaltung zu dokumentieren und diese sowie zukünftige Veranstaltungen zu bewerben – bspw. in Printmedien (z.B. Programmheft, Flyer), online (z.B. Veranstaltungswebseite, Social Media) oder im Rahmen der Pressearbeit. Wir weisen diesbezüglich auf unsere Mitteilungspflicht im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung hin.
8. Hygieneregeln
Sollte es aufgrund einer Pandemie, Epidemie oder anderweitiger Sonderlagen zu behördlichen
Auflagen kommen, gelten diese auch im Rahmen der 24. Dortmunder DEW21 Museumsnacht
und sind zu befolgen.