AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Dortmunder DEW21-Museumsnacht wird von den Kulturbetrieben der Stadt Dortmund

(Veranstalterin) in Zusammenarbeit mit den Beteiligten an den verschiedenen Veranstaltungsorten durchgeführt. Mit der Bestellung bzw. dem Erwerb des KombiTickets zur DEW21-Museumsnacht akzeptiert der Besucher die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

 

1. Zugangsregelungen mit dem DEW21-Museumsnacht-Ticket

Der Inhaber des DEW21-Museumsnacht-Tickets erhält während des Veranstaltungszeitraums

freien Zugang zu den Veranstaltungsorten der DEW21-Museumsnacht und zu den Sonderbussen sowie zum VRR-Regelangebot (VRR: am 23.09.2023 ganztägig und bis 7.00 Uhr des Folgetages). Sollte wegen Überfüllung eines Veranstaltungsortes oder Busses dem Inhaber des DEW21-Museumsnacht-Tickets der Zutritt verweigert werden, so hat dieser keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Ticketpreises. Bei Überfüllung eines Veranstaltungsortes bzw. eines Busses erhält der Inhaber des DEW21-Museumsnacht-Tickets erst dann Zutritt, wenn wieder Raum vorhanden ist. Im Hinblick auf den Service zur Nutzung des o.g. VRR-Regelangebotes besteht zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen der dem VRR zugehörigen Verkehrsunternehmen gelten.

Die Eintrittskarte bzw. das Kontrollarmband darf im Rahmen der Dortmunder DEW21-Museumsnacht nur von ein und derselben Person benutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Teilnahme an den Programmangeboten ist nur möglich gegen Vorlage eines Tickets der DEW21-Museumsnacht. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich fünf Jahren dürfen die Veranstaltung kostenfrei, jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen mit einem DEW21-Museumsnacht-Ticket besuchen.

 

2. Haftung durch die Veranstalterin

Die Haftung der Veranstalterin für sonstige Schäden, die weder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrühren und auf einer nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, wird ausgeschlossen. Für Verlust, Untergang oder Beschädigung mitgeführter oder mitgebrachter Gegenstände übernimmt die Veranstalterin keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalterin oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen haftet die Veranstalterin nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

3. Programmabläufe und -änderungen

Die Veranstalterin hat keinen Einfluss auf die Öffnungszeiten an den beteiligten Veranstaltungsorten sowie auf Programmabläufe und -änderungen. Die Angaben in dieser Broschüre erfolgten mit größter Sorgfalt. Dennoch kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben (auch bei den Internetinhalten) keine Gewähr sowie für Satz- und Druckfehler keine Haftung übernommen werden; Programmänderungen bleiben vorbehalten. Bei Änderungen des Ablaufs der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Eintrittspreises. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise in der Tagespresse und auf der Internetseite www.dortmunderdewmuseumsnacht.de.

 

4. Verlust und Lesbarkeit der Tickets

Werden DEW21-Museumsnacht-Tickets dem Besucher bei Bestellungen im Internet übersandt, so trägt die Veranstalterin das Versandrisiko. Der Besucher hat dafür Sorge zu tragen, dass der auf dem Ticket befindliche QR- bzw. Bar-Code gescannt werden kann und nicht durch Knicke oder andere Gründe beschädigt oder verdeckt wird. Die Veranstalterin ist für den Fall, dass der Karteninhaber ein DEW21-Museumsnacht-Ticket oder ein DEW21-Museumsnacht-Ticketarmband verliert, nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. 

 

5. Absage der Veranstaltung durch die Veranstalterin

Sollte die Dortmunder DEW21-Museumsnacht durch die Veranstalterin abgesagt werden,

so erhält der Inhaber des DEW21-Museumsnacht-Tickets den Eintrittspreis innerhalb von 14

Tagen nach Veranstaltungstermin bei der Vorverkaufsstelle, bei der er das Ticket erworben hat, zurückerstattet.

 

6. Verbot von kommerziellen Ton- und Bildaufnahmen

An den jeweiligen Veranstaltungsorten dürfen für kommerzielle Zwecke keinerlei Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras für Ton- oder Bildaufnahmen benutzt werden.

 

7. Datenschutzhinweise

Jeder Besucher willigt darin ein, dass die Veranstalterin – ohne zur Zahlung einer Vergütung

verpflichtet zu sein –, berechtigt ist, Bild- und Tonaufnahmen zu erstellen und/oder durch Dritte erstellen zu lassen, diese zu vervielfältigen, zu senden und in jeglichen audiovisuellen Medien zu nutzen und/oder durch Dritte vervielfältigen, senden und nutzen zu lassen. Diese Rechte gelten räumlich und zeitlich unbegrenzt. Wir weisen die Besucher ausdrücklich darauf hin, dass die Veranstaltung fotografisch und per Video dokumentiert wird und die Besucher abgelichtet werden könnten. Während der Veranstaltung können Foto-, Ton- und Videoaufnahmen vom Veranstaltungsprogramm sowie von Besuchern erstellt werden, die an dem Programm teilnehmen oder diesem beiwohnen. Diese Aufnahmen werden genutzt, um die Veranstaltung zu dokumentieren und diese sowie zukünftige Veranstaltungen zu bewerben – bspw. in Printmedien (z.B. Programmheft, Flyer), online (z.B. Veranstaltungswebseite, Social Media) oder im Rahmen der Pressearbeit. Wir weisen diesbezüglich auf unsere Mitteilungspflicht im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung hin.

 

8. Hygieneregeln

Sollte es aufgrund der Corona-Pandemie wieder zu behördlichen Auflagen kommen, gelten diese auch im Rahmen der 23. Dortmunder DEW21-Museumsnacht und sind zu befolgen.